Testamentsvollstrecker – wann ist eine Bestellung sinnvoll?

Thema: Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker wird von dem Erblasser eingesetzt, um zu gewährleisten, dass sein letzter Wille umgesetzt wird. Auch in Fällen wo der zukünftige Erbe aufgerund seines Alters oder geistigen Zustandes nicht in der Lage ist die Erbschaft abzuwickeln, ist eine Einsetzung sinnvoll.

Wann ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll?

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch den Erblasser ist dann sinnvoll, wenn er sicherstellen will, dass sein letzter Wille tatsächlich auch durchgeführt wird oder Streit zwischen den Erben zu erwarten ist. Besonders wertvoll kann die Bestellung eines Testamentsvollstreckers sein, wenn die Erben aufgrund ihres Alters, Unerfahrenheit oder geistigen Zustandes nicht in der Lage sind, das Erbe abzuwicklen bzw. das Nachlasvermögen zu verwalten.

Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?

Er verwaltet das Nachlassvermögen und stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers durchgesetzt wird. Zur ordentlichen Verwaltung zählen auch die Begleichung der Nachlassschulden. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Aufteilung des Nachlasses unter den Erben verantwortlich. Darüber hinaus stellt er sicher, dass die Unternehmensnachfolge eines Betriebes erfolgreich von statten geht.

Kann ein Testamentsvollstrecker entlassen werden?

Grundsätzlich kann ein Testamentsvollstrecker nicht so einfach seines Amtes enthoben werden. Erstens muss ein Entlassungsantrag bei dem zuständigen Nachlassgericht gesetellt werden und zweitens müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden über die das Gericht in ihrem Ermessen zu entscheiden hat. Ein Entlassungsgrund wäre z.B. eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit der ordnungsgemäßen Amtsführung.

Wer übernimmt die Kosten des Testamentsvollstreckers?

Im Optimalfall wird die Höhe der Vergütung durch den Erblasser in der letzwilligen Vergügung festgesetzt. Sollte der Testamentsvollstrecker das Amt annehmen, ist er an die festgesetzte Vergütung gebunden. Wurde die Vergütungshöhe nicht geregelt, müssen sich die Erben auf ein angemessenes Entgelt einigen. In der Regel werden dann für die Festsetzung offizielle Tabellen wie z.B. vom deutschen Notarverein herangezogen, die einen gewissen Prozentsatz abhängig vom Nachlassvermögen vorsehen.

Welche Pflichten hat der Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker ist gegenüber den Erben auskunftspflichtig. Zu Beginn seiner Tätigkeit hat er ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, um den Erben einen Überblick über das Nachlassvermögen zu geben. Er hat das ihm anvertraute Vermögen nicht nur zu erhalten, sondern nach Möglichkeit auch zu vermehren. Schenkungen darf der Testamentsvollstrecker grundsätzlich keine vornehmen, auch darf er keine Geschäfte mit sich selbst abschließen. Also keine Nachlassgegenstände käuflich erwerben.

Wie wird das Nachlassvermögen durch den Testamentsvollstrecker geschützt?

Grundsätzlich ist das Nachlassvermögen während der Testamentsvollstreckung durch den Zugriff von Gläubigern geschützt die einen Anspruch gegen die Erben haben. Dieser Schutz kann vor allem bei minderjährigen Kindern sinnvoll sein, wenn der Erblasser nicht will, das der gesetzliche Vertreter des Kindes Zugriff auf das Vermögen erhält. Ähnlich verhält es sich bei behinderten Personen die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind. In diesen Fällen wird ein Rückgriff auf das Vermögen durch die Sozialhilfeträger verhindert.

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Prof* Dr. phil. Dipl. sc pol. Stephan J. Lang
*Technische Universität Tiflis Georgien

  • 25 Jahre Berufserfahrung als Anwalt im Erbrecht.
  • Fachanwalt für Erbrecht, Mediator und zertifizierter Testamentsvollstrecker.
  • Für meine Mandaten bin ich bei dringenden Fällen auch nach den Geschäftszeiten erreichbar.
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